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Das Baustellenhandbuch der Abnahme.
Das Baustellenhandbuch der Abnahme. Nach VOB und Forderungssicherungsgesetz 2009.
3. Auflage 2010. 520 Seiten mit Abbildungen, kartoniert
Wer darf die Abnahme durchführen? Wurden Fristen tatsächlich überschritten? Entspricht die Ausführung den Vorgaben? Müssen Abweichungen toleriert werden oder stellen sie einen Mangel dar? Bei der Abnahme von Bauleistungen kommt es nicht selten zu unsachlichen Diskussionen um rechtliche und technische Fragen. Wer bei solchen Diskussionen nicht hieb- und stichfest argumentieren kann, kommt bei der Abnahme von Bauleistungen schnell unter die Räder! Deshalb haben erfahrene Rechtsexperten und Ingenieure gemeinsam ein praktisches Buch für die Baustelle entwickelt.
Jetzt neu:
- Zusätzlich werden alle rechtlichen Regelungen und Fristen gemäß neuer VOB und dem neuen Forderungssicherungsgesetz 2009 erläutert und durch viele Beispiele und Tipps ergänzt.
- Praktische Abnahmechecklisten für jedes Gewerk, mit technischen Hinweisen zur fachgerechten Ausführung und zu häufigen Mängeln
- Einfach und schnell finden Sie alle rechtlichen und technischen Fakten und Argumente, die Sie bei der Abnahme direkt auf der Baustelle brauchen. Praktisch, handlich und robust passt das Handbuch in jede Jackentasche. Denn was nützen Ihnen dicke Bücher im Büro, wenn Sie bei der Abnahme konkrete Fakten auf der Baustelle brauchen!
Aus dem Inhalt:
1. Bedeutung der Abnahme
2. Wie kann eine Bauabnahme erfolgen?
2.1 Ausdrückliche Abnahme
2.2 Schlüssige (= konkludente bzw. stillschweigende) Abnahme
2.3 Fertigstellungsbescheinigung
2.4 Abnahme durch Fristablauf
2.5 Besondere Abnahmeformen der VOB/B
2.5.1 Förmliche Abnahme
2.5.2 Fiktive Abnahme
2.6 Abgrenzungen: Technische Abnahme / Zustandsfeststellung, behördliche Bauabnahme
2.7 Gestaltungsmöglichkeiten im Bauvertrag
2.7.1 Verschiebung des Abnahmezeitpunkts
2.7.2 Verlagerung der Abnahme auf Dritte
2.7.3 Ausschluss von Abnahmearten
2.7.4 Vorbehaltserklärungen des Auftraggebers
2.7.5 Zusätzliche Abnahmeunterlagen
2.7.6 Individualvereinbarungen
3. Wer darf eine Bauabnahme durchführen
3.1 Juristische Personen
3.2 Öffentliche Auftraggeber
3.3 Architekt / Bauleiter
3.4 Sachverständiger
3.5 Mitwirkung des Auftragnehmers
4. Wann muss eine Abnahme erfolgen?
5. Welche Fristen sind bei der Abnahme zu beachten?..69
5.1 Fristen im BGB-Bauvertrag
5.2 Fristen im VOB-Bauvertrag
5.2.1 Abnahmeverlangen, Fristberechnung und Abnahmeverzug
5.2.2 Förmliche Abnahme
5.2.3 Fertigstellungsmitteilung
5.2.4 Benutzung der Bauleistungen
5.2.5 Abnahmeverweigerung
6. Abnahmeverpflichtung und Abnahmeverweigerung
6.1 Abnahme als Bauherrenpflicht, unberechtigte Verweigerung
6.2 Abnahmefähigkeit/-reife
6.3 Abnahmeverweigerung
7. Wirkungen der Abnahme
7.1 Eintritt der Abnahmewirkungen
7.2 Abnahmewirkungen im Einzelnen
7.2.1 Konkretisierung der Leistungspflicht und Mängelrechte des Auftraggebers
7.2.2 Gefahrübergang
7.2.3 Beweislastumkehr
7.2.4 Mangel- und Vertragsstrafenvorbehalte
7.2.5 Fälligkeit der Vergütung
7.2.6 Verjährungsbeginn
7.2.7 Rückgabe von Vertragserfüllungssicherheiten
7.3 Die Abnahme aus Sicht des Bauherrn
7.4 Die Abnahme aus Sicht des Unternehmers
7.5 Mangelbeseitigung und Abnahme
Anhang I: VOB/B Fassung 2006
Anhang II: BGB Werkvertragsrecht §§ 631 - 650 BGB Fassung 2009
Anhang III: Gestaltung rechtsgeschäftlicher Schuldverhältnisse durch Allgemeine Geschäftsbedingungen §§ 305 - 310 BGB Fassung 2009
Stichwortverzeichnis Recht
Technik
Erläuterungen zu den Abnahme-Checklisten
Abdichtungsarbeiten
Aufzugsanlagen (Förderanlagen
Außenanlagen
Betonarbeiten
Bodenbelagarbeiten
Brandschutz
Dachdeckungs- und Dachabdichtungsarbeiten
Dränarbeiten
Elektroanlagen
Erdarbeiten
Estricharbeiten
Fliesen- und Plattenarbeiten
Heizungsanlagen
Klempnerarbeiten
Maler- und Lackierarbeiten
Mauerarbeiten
Metallbauarbeiten
Parkettarbeiten
Putz- und Stuckarbeiten
Raumlufttechnische Anlagen
Sanitäranlagen
Stahlbauarbeiten
Tapezierarbeiten
Tischlerarbeiten
Zimmer- und Holzbauarbeiten
Stichwortverzeichnis Technik